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Erklärung von den Menschen für den Menschen

Erklärung von den Menschen für den Menschen

Erklärung von den Menschen für den Menschen

„Erklärung für die Menschen von den Menschen“

Offiziell und öffentlich verkündet – 07.10.2015
– Treptower Ehrenmal in Berlin
– Urkundennummer: RG 44 322 888 7DE
  1. Die nachfolgend aufgeführten Grundsätze sind unverhandelbar und stellen die nicht auslegbaren Grundlagen für das Zusammenleben der Menschen in Frieden und Gerechtigkeit dar.
  2. Das Leben, die Freiheit und die Würde des Menschen sind unantastbar. Diese zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller Menschen. Der bürgerliche Tod ist ausgeschlossen.
  3. Die Familie ist das höchste Gut und deshalb von allen zu schützen und zu fördern. Die Menschen der Gemeinschaft achten darauf, daß Schutz und Fürsorge zum Wohle aller Kinder eingehalten werden, damit sich die Kinder frei entwickeln und entfalten können. Die Kinder sind das höchste Gut für das Fortbestehen und die Zukunft eines Volkes.
  4. Für alle Menschen gilt das Gebot der Gleichbehandlung.
  5. Keiner darf einem anderen Menschen direkt oder indirekt Schaden zu fügen.
  6. Oberstes Gebot ist das friedliche Zusammenleben mit anderen Völkern. Sie gewährleisten und fördern im gegenseitigen Einvernehmen und Respekt ihre friedlichen Beziehungen mit- und untereinander (z. B. Handel, Kultur, Politik).
  7. Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung frei und ehrlich in Wort, Schrift und Bild zu äußern und zu verbreiten und sich aus den allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren. Die Freiheit für ein faire, ehrliche und unabhängige Berichterstattung aller Medien ist zu gewährleisten. Eine Zensur findet nicht statt.
  8. Jedermann hat das Recht, sich schriftlich mittels Beschwerden oder Bitten an die zuständigen Stellen und an die Volksvertreter zu wenden.
  9. Die Menschen, die bei Gerichten, Ämter und/oder Verwaltungsstellen tätig sind, unterliegen der öffentlichen Kontrolle. Es besteht das Gebot der Klarheit, Bestimmtheit, Verantwortlichkeit und Rechtssicherheit. Diese sind in jeglicher Form von Rechtsprechung einzuhalten.
  10. Jeder Mensch hat das Recht und die Pflicht, bei Erkennen von Unrecht und/oder Verstößen gegen die o.g. allgemeinen Grundsätze entsprechend seinen persönlichen Möglichkeiten unter Beachtung dieser Grundsätze einzuschreiten und andere um Hilfe zu bitten. Jeder, der gegen diese allgemeinen Grundsätze verstößt, wird im vollen Umfang persönlich zur       Verantwortung gezogen. Werden die oben genannten Grundsätze, die für jeden Menschen aus dem Volk gelten, angegriffen, so wird dies genau so gewertet, als würde das gesamte Volk angegriffen.

 

Willensbekundung mit öffentlicher Bekanntmachung

vom 00.00.0000

Da mir das Schicksal meines Vaterlandes sehr am Herzen liegt, teile ich hiermit offiziell und öffentlich mit, daß ich alle
Vornamen aus der Familie geb. auf dem ehemaligen Territorium der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) zur
Welt kam.
Desweiteren teile ich mit, daß aufgrund meiner Recherchen und der damit verbundenen Feststellungen mein Vater,
Heinz (* 1929 in Michelau und mein Großvater aus der Familie Fischer in ………………. im Königreich
…………….. und nach dem RuStAG 1913 im Völker- und Staatenbund 1871, geboren sind und demzufolge habe ich
meine Staatsangehörigkeit durch Geburt und Abstammung erworben.
Hiermit teile ich offiziell und öffentlich mit, daß ich mich von der Ideologie des Nationalsozialismus und des
Militarismus in vollem Umfang distanziere und sie strikt auflehne und daß ich meine ganze Kraft für Frieden und gute
Völkerverständigung auf Erden einsetze.
Die folgende Erklärung bildet die Grundlage für mein Handeln und bekundet meinen Willen.

„Erklärung für die Menschen von den Menschen“
Offiziell und öffentlich verkündet – 07.10.2015 – Treptower Ehrenmal in Berlin – Urkundennummer: RG 44 322 888 7DE

1. Die nachfolgend aufgeführten Grundsätze sind unverhandelbar und stellen die nicht auslegbaren Grundlagen für das Zusammenleben der Menschen in Frieden und Gerechtigkeitdar.
2. Das Leben, die Freiheit und die Würde des Menschen sind unantastbar.
Diese zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller Menschen. Der bürgerliche Tod ist ausgeschlossen.
3. Die Familie ist das höchste Gut und deshalb von allen zu schützen und zu fördern.
Die Menschen der Gemeinschaft achten darauf, daß Schutz und Fürsorge zum Wohle aller Kinder eingehalten werden, damit sich die Kinder frei entwickeln und entfalten können.
Die Kinder sind das höchste Gut für das Fortbestehen und die Zukunft eines Volkes.
4. Für alle Menschen gilt das Gebot der Gleichbehandlung.
5. Keiner darf einem anderen Menschen direkt oder indirekt Schaden zu fügen.
6. Oberstes Gebot ist das friedliche Zusammenleben mit anderen Völkern.
Sie gewährleisten und fördern im gegenseitigen Einvernehmen und Respekt ihre friedlichen Beziehungen mit- und untereinander (z.B. Handel, Kultur, Politik).
7. Jeder Mensch hat das Recht, seine Meinung frei und ehrlich in Wort, Schrift und Bild zu äußern und zu verbreiten und sich aus den allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu informieren.
Die Freiheit für ein faire, ehrliche und unabhängige Berichterstattung aller Medien ist zu gewährleisten. Eine Zensur findet nicht statt.
8. Jedermann hat das Recht, sich schriftlich mittels Beschwerden oder Bitten an die zuständigen Stellen und an die Volksvertreter zu wenden.
9. Die Menschen, die bei Gerichten, Ämter und/oder Verwaltungsstellen tätig sind, unterliegen der öffentlichen Kontrolle. Es besteht das Gebot der Klarheit, Bestimmtheit, Verantwortlichkeit und
Rechtssicherheit. Diese sind in jeglicher Form von Rechtsprechung einzuhalten.
10. Jeder Mensch hat das Recht und die Pflicht, bei Erkennen von Unrecht und/oder Verstößen
gegen die o.g. allgemeinen Grundsätze entsprechend seinen persönlichen Möglichkeiten unter Beachtung dieser Grundsätze einzuschreiten und andere um Hilfe zu bitten.
Jeder, der gegen diese allgemeinen Grundsätze verstößt, wird im vollen Umfang persönlich zur Verantwortung gezogen.
Werden die oben genannten Grundsätze, die für jeden Menschen aus dem Volk gelten, angegriffen, so wird dies genau so gewertet, als würde das gesamte Volk angegriffen.

Ehre und Respekt
ein natürlich geborener Mensch dieser Erde,
alleiniger Repräsentant
und keine Sache nach § 90 BGB

aus der Familie

Nosce te ipsum175 denn die Wahrheit ist offensichtlich

Quelle: http://www.erklaerung-fuer-die-menschen.jetzt/erklaerung/

 

Gesetze

1787-09-17 Verfassung der Vereinigten Staaten von Amerika

1806-10-09 Manifest des Königs zur Begründung der Kriegserklärung an Frankreich

1813-03-17 Aufruf des Königs von Preußen Friedrich Wilhelm III. An Mein Kriegsheer

1813-03-25 Proclamation des Kaiserlich Russischen General an die Deutschen

1815-06-08 Deutsche Bundesakte

1818-05-26 Verfassungsurkunde für das Königreich Bayern

1818-08-22 Verfassungsurkunde für das Großherzogtum Baden

1819-09-25 Verfassungsurkunde für das Königreich Württemberg

1820-05-15 Schlußakte der Wiener Ministerkonferenzn

1820-12-17 Verfassungs-Urkunde für das Großherzogtum Hessen

1831-09-04 Verfassungsurkunde für das Königreich Sachsen

1849-03-28 Verfassung des Deutschen Reiches Paulskirchen-Verfassung Frankfurter Reichsverf.

1850-01-31 Verfassungsurkunde für den Preußischen Staat revidierte

1867-11-01 Gesetz über die Freizügikeit

1870-06-01 Gesetz über den Erwerb und den Verlust der Bundes-und Staatsangehörigkeit

1870-12-09 Beschluss Einführung der Beteichnung Deutsches-Reich und Deutscher-Kaiser

1871-04-16 Gesetz betreffend die Verfassung des Deutschen Reiches

1878-06-26 Verordnung betreffend die vorübergehende Einführung der Paß-Pflichtigkeit für Berlin

1896-08-24 BGB RGBl S.195 1.Fassung

1907-10-18 Haager Landkriegsordnung

1913-07-22 Reichs-und Staatsangehörigkeitsgesetz

1918-11-09 Aufruf des geschäftsführenden Reichskanzlers Friedrich Ebert An die deutschen Bürger

1918-11-09 Erlaß des Reichskanzlers Prinz Max von Baden über die Abdankung des Kaisers

1919-06-28 Versailer Vertrag

1919-08-11 Die Verfassung des Deutschen Reichs-Weimarer-Reichsverfassung

1920-11-01 Die Verfassung des Freistaates Sachsen

1920-11-30 Verfassung des Freistaats Preußen

1933-09-12 Bekanntmachung zwischen dem Deutschen Reich und dem Heiligen Stuhl

1935-05-15 Gesetz zur Änderung des Reichs-und Staatsangehörigkeitsgesetzes

1945-02-03-11 Bericht über Krimkonferenz

1945-05-08 Militärische Kapitulationsurkunde

1945-06-05 Erklärung-in Abetracht der Niederlage Deutschlands durch die 4 Regierungen

1945-06-09 Befehl Nr.1 SMAD

1945-06-10 Befehl Nr.2 SMAD

1945-08-02 Dreimächtekonferenz Potsdamer Abkommen

1946-11-14 Entwurf der SED für eine Verfassung der DDR

1948-07-01 Frankfurter Dokumente

1949-05-23 Bonner Grundgesetz BGBI Nr.1

1949-10-07 Verfassung der DDR

1950-01-20 Erlaß über die Dienstsiegel

1950-01-20 Gesetzblatt des Vereinigten Wirtschaftsgebietes 1950 Teil-I Nr-3-S.6

1951-09-06 Meldeordnung der DDR

1952-05-26 Deutschlandvertrag

1953-10-29 Verordnung über Ausgabe von Personalausweisen in der DDR

1990-07-17 Zwei Plus Vier Protokolle

1990-09-18 Vereinbarung zum Einigungsvertrag

1990-09-27 Bekanntmachung der Vereinbarung zum Vertrag BRD-DreiMächte

2006-05-24 Erstes Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht BGBI 2006 Teil I Nr. 18

2007-11-23 Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz

2010-12-08 Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht Nr.63

2012-09-13 Gesetz zur Finanziellen Beteiligung ESM FinG

Für die Richtigkeit der enthaltenen Dokumente und Schriftstücke wird keine Haftung übernommen.

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