Rechtzeitig verbindliche und detaillierte Entscheidungen bezüglich ihrer medizinischen Versorgung und Behandlung treffen. Dafür entscheiden sich immer mehr Menschen.

Patientenverfügung und Vorsorgevollmachten:

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht für den Gesundheitsbereich
  • Vorsorgevollmacht für den Vermögensbereich
  • Organspendeausweis
  • Organverfügung (auch zum Widerspruch gegen Organentnahme geeignet)
  • Betreuungsverfügung
  • Bestattungsverfügung
  • Sorgerechtsverfügung für Alleinerziehende
  • Sorgerechtsverfügung beider Elternteile

Vollmachten:

  • Bankvollmacht
  • Generalvollmacht
  • Postvollmacht

Testamente:

  • Einfaches Testament
  • Einzeltestament mit Auflagen
  • Berliner Testament (Einheitslösung)
  • Berliner Testament (Trennungslösung)

Ratgeber und weitere nützliche Vorlagen:

  • Ratgeber zur Patientenverfügung
  • Checkliste Patientenverfügung
  • Notfallkarte

Welche Dokumente benötige ich zur umfassenden Vorsorge für den Notfall?

Leider treffen Schicksalschläge uns plötzlich und unerwartet. Dennoch wird man gerade als junger Mensch oft belächelt, wenn man für den Fall eines Unfalls oder einer schweren Krankheit bezeiten vorsorgen will. Auch herrscht vielfach Unsicherheit darüber, welche Dokumente erforderlich sind, um Angehörige wirksam zu bevollmächtigen in Gesundheits- und Vermögensfragen wichtige Entscheidungen zu treffen, wenn man selber dazu nicht mehr in der Lage ist. Hier kommt es natürlich in erster Linie auf die individuelle Situation an. Gibt es eine Person, beispielsweise den Ehepartner, die alles für Sie regeln kann? Oder möchten Sie einen finanziell versierten Verwandten mit Ihren Bankgeschäften betrauen, während eine andere Person über Ihre Gesundheitsangelegenheiten wacht? Die Vollmachten auf unterschiedliche Personen zu verteilen hat seine Vorteile, birgt allerdings auch das Risiko, dass es zum Streit unter den Bevollmächtigten kommt. In jedem Fall sollten Sie auch eine Patientenverfügung verfassen, an der sich der Gesundheitsbevollmächtigte orientieren kann. Auch wenn Sie mit diesem ggf. vorher besprochen haben, dass Sie bestimmte lebenserhaltende Maßnahmen ableben, so fällt es Ihrer Vertrauensperson doch schwer einen schwerwiegenden Schritt, wie die Einstellung der künstlichen Ernährung, zu veranlassen. Ist Ihr Patientenwille schriftlich fixiert und wurde die Patientenverfügung vom Arzt bestätigt, dann können und müssen Ärzte und Bevollmächtigte Ihre Entscheidung akzeptieren und durchsetzen.

Auch das Testament als letzter Wille gehört in den Bereich der Vorsorge-Dokumente. Stellen Sie sicher, dass Ihr Nachlass nach Ihren Wünschen aufgeteilt wird. Besonders von Eheleuten mit Kindern wird häufig gewünscht, dass der längerlebende Partner bis zu seinem Tode in seinem gewohnten Umfeld verbleiben darf und der Vermögens- und Grundbesitz nicht zum Zwecke der Erbauseinandersetzung aufgeteilt werden muss.

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